Diese Senatswahlen sind besonders: In dieser Legislatur wird eine neue Unileitung gewählt. Es zählt, wer neue Rektor*in wird: Noch ist die TU Dresden eine der progressiven Stimmen in Dresden, die es so dringend in Zeiten des Rechtsdrifts braucht. Außerdem soll sich das neue Rektorat für studentische Interessen einsetzen.
Wir wollen nach dieser Legislatur unsere Arbeit in neuer Zusammenstellung fortsetzen. Wir, die #progressiveKoaalition der Offenen Fachschaftenliste
, Neuen Liste
, Aalgemeinen Linken Liste
und Mexikaner-Kirsch-Pfeffi-Vodka-O für Aale
, setzen uns schon seit 6 Jahren mit voller Energie für studentische Interessen an der TU Dresden und darüber hinaus ein. Unsere Errungenschaften.
Was hat es mit den vier Listen auf sich? Dieses Jahr sind wir vielfältiger aufgestellt denn je — so kannst Du auch Deine Fachschaft auf den Listen der progressiven Koaalition wählen. Wir Kandidierenden haben zwar verschiedene Hintergründe, verfolgen aber ein gemeinsames Programm unerbitterlich für studentische Interessen.
Letzlich brauchen wir „nur“ Deine Stimme, um weiterhin das Beste für Dich und alle Studierenden rauszuholen! Ist doch eigentlich ’n guter Deal, oder? ;) Hier kannst du uns kennenlernen.
Wir sind noch viele mehr! Nur gemeinsam lässt sich so viel erreichen. Dank gilt den früheren Senator*innen, u.a. Barbara, Jessi, Tom, Lutz, Paul, Nora, Jakob, Fay, Vincent, Helene, Franzi, Ludwig und Moritz, die mit Rat und Tat zu Seite stehen, sowie weiteren helfenden Händen im Hintergrund.
Du hast selbst Lust, Dich einzubringen? Super! Schreib uns ’ne Mail: studis_im_senat@mailbox.tu-dresden.deIm diesem Jahr haben wir einiges für euch erreicht! Es ging unter anderem um studentische Mitbestimmung, die gesellschaftliche Rolle der TU Dresden, den Einsatz für den Fuß- und Radentscheid, die Anonymisierung von Prüfungen, unbegrenzte Prüfungsversuche, kürzere Abmeldefristen für Prüfungen, den Verzicht auf Symptomangabe bei Krankheit und die rechtliche Prüfung von Studiengangsdokumenten.
Schon seit längerer Zeit arbeiteten unsere Vorgänger*innen an der Grundordnung der TU Dresden mit. In der Grundordnung wird unter anderem der Aufbau der Uni geregelt, z.B. die Gliederung in Bereiche. Durch unseren Einsatz konnte ein Bekenntnis der TU Dresden erreicht werden: zur verantwortungsvollen Wissenschaft, zur barrierefreien Lehre, zu Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung, zu den Menschenrechten, freiheitlich-demokratischen Werten und attraktiven Arbeitsbedingungen. Wir haben uns auch erfolgreich für mehr studentische Beteiligung im Rektorat eingesetzt: Studierendenvertreter:innen sollen bei Betroffenheit zu den Rektoratssitzungen dazugeladen werden, außerdem sollen Turnusgespräche für strategische Anliegen mindestens quartalsweise stattfinden. Die Grundordnung soll nach einer rechtlichen Überarbeitung in Kraft treten.
Übergreifend für alle Prüfungsordnungen gibt es nun die Allgemeine Prüfungsordnung als Rahmenordnung. In dieser werden unter anderem die verschiedenen Prüfungsleistungen und der Studienablauf festgelegt. Mit der vorherigen Allgemeinen Bestimmung klassischer Prüfungsordnungen waren die Regelungen nicht unmittelbar auf die Prüfungsordnungen der Fakultäten anwendbar. Der Senat hat beschlossen eine verbindliche RahmenPO umzusetzen. Diese ist direkt anwendbar, wodurch schnelle Anpassungen der Prüfungsordnungen für alle Fakultäten ermöglicht werden. Dabei gab es hauptsächlich eine juristische Überarbeitung. Wir konnten jedoch noch eine wichtige inhaltliche Änderung bewirken: eine grundlose Abmeldung von Prüfungsleistungen ist einheitlich bis 3 Werktage vor dem Prüfungstermin möglich. Zuvor konnte der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Studienkommission einen anderen Zeitpunkt bis frühestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin festlegen.
TUD Impuls ist eine Ideenplattform auf der ihr eure Ideen und Lösungsansätze für die TU Dresden einbringen könnt. Die Plattform ist ab dem 03. Juni 2024 für euch und eure Ideen zugänglich. Anschließend werden eure Ideen fachlich auf Umsetzbarkeit geprüft. Der gesamte Bearbeitungsprozess soll transparent auf der Plattform sichtbar sein. Wichtig ist nur dass ihr eure Ideen vollständig einbringt, damit diese auch auch auf Umsetzbarkeit geprüft werden. Nachdem wir einen studentischen Austausch organisiert haben, bei dem viele gute Ideen entstanden sind, haben wir auch zwei eurer Ideen verschriftlicht und auf TUD Impuls veröffentlicht:
Mit einmal 96 und einmal 160 positiven Bewertungen sind unsere Vorschläge aktuell in der fachlichen Prüfung!
Aufgrund unserer Initative unterstützt der Senat jetzt offiziell das Bürgerbegehren „Fuß- und Radentscheid“. Das Bürgerbegehren fordert von der Stadt Dresden besseren und sichereren Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Viele von uns Studierenden kommen täglich zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Uni, deshalb ist uns das Bürgerbegehren sehr wichtig. Hier könnt ihr euch weiter darüber informieren. Unterschreiben könnt ihr z.B. beim Servicebüro des StuRa.
Die Anonymisierung von gegenständlichen Präsenzleistungen (ohne digitale Durchführungsform) beschäftigt uns Studierende im Senat schon länger. Durch unsere Initiative hat sich der Senat nun erneut mit dem Thema befasst und eine Umsetzung beschlossen. Aus unserer Sicht ist eine vollständige Anonymisierung wichtig: Eine Prüfungsnummer soll sicherstellen, dass Korrigierende keine Rückschlüsse auf die Identität ziehen können. So werden unbewusste Vorurteile und persönliche Verbindungen vermieden, die die Bewertung beeinflussen könnten. Einige Professor*innen äußerten jedoch Bedenken und sahen den zusätzlichen Aufwand kritisch. Daher wurde als Kompromiss beschlossen, auf den Prüfungen nur die Matrikelnummer statt des Namens zu vermerken, um zumindest den Einfluss des Namens auszuschließen. Wir haben diesem Beschluss jedoch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass in den nächsten sechs Monaten eine digitale Lösung erarbeitet wird, die eine vollständige Anonymisierung ermöglicht, ohne zusätzlichen personellen Aufwand zu erfordern. Weiteres hier.
Wir haben uns für beschleunigte Normprüfungen von Studiengangsdokumenten eingesetzt. Viele Studiengänge möchten und brauchen auch eine Überarbeitung. In diesem Jahr wurde allerdings nicht einmal ein Drittel der beantragten Studiengangsüberarbeitungen auch wirklich geprüft. Das liegt unter anderem an fehlenden Personalkapazitäten. Wir finden, dass Studiengangsänderungen jedoch essenziell sind. Deshalb haben wir uns für beschleunigte Normprüfungen stark gemacht und das Thema im regelmäßigen Turnusgespräch und der entsprechenden AG angebracht.
Zwei Themen, die uns weiter begleiten werden, haben wir im Folgenden ausführlicher erläutert:
Das Thema der Anonymisierung von Prüfungsleistungen (formal: Pseudonymisierung) beschäftigt uns Studierende im Senat bereits seit geraumer Zeit. Ein Beschluss zur Einführung einer Anonymisierung wurde schon im Jahr 2020 gefasst.
Der Senat beschließt den Grundsatz anonymisierter Bewertung von Klausurarbeiten, wonach diese nach schnellstmöglicher Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen so zu kennzeichnen sind, dass bei der Bewertung durch die Prüferin bzw. den Prüfer kein Rückschluss auf die jeweilige Studierende bzw. den Studierenden getroffen werden kann. Insbesondere ist darauf.zu achten, dass bei der Bewertung keine Namen ersichtlich sind. Dies gilt auch für weitere Angaben (wie z.B. Fachsemester oder Studiengangsbezeichnung), sofern diese nicht zur Durchführung der Bewertung aus nachvollziehbaren Gründen unbedingt erforderlich sind. Der Prorektor für Bildung und Internationales wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten einen konkreten Verfahrensvorschlag vorzulegen. Die Umsetzung ist von der Bewertung des Verfahrens abhängig.
Wegen unserer erneuten Initiative hat sich der Senat nun wieder intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, um die Umsetzung der Anonymisierung konkret zu beschließen. Aus studentischer Perspektive setzen wir uns eindeutig für eine vollständige Anonymisierung ein. Dies bedeutet, dass den Prüfungsteilnehmenden eine Prüfungsnummer zugeteilt wird, die es den korrigierenden oder bewertenden Personen unmöglich macht, Rückschlüsse auf die Identität der geprüften Person zu ziehen. Auf diese Weise können sowohl unbewusste Vorurteile (etwa aufgrund des Namens, der vermeintlich auf Geschlecht oder Herkunft schließen lässt) als auch mögliche persönliche Verbindungen zwischen Prüfer*in und Studierenden, die die Bewertung beeinflussen könnten, vermieden werden.
Dieser Vorschlag stieß insbesondere bei den Professor*innen auf Widerstand. Zum einen fühlten sich einige von der impliziten Unterstellung, möglicherweise nicht objektiv zu bewerten, angegriffen, zum anderen sah man sich personell nicht in der Lage, den Mehraufwand zu bewältigen. Als Kompromiss wurde eine Anonymisierung mittels Matrikelnummer beschlossen. Das bedeutet, dass auf den Prüfungen künftig anstelle des Namens nur noch die Matrikelnummer vermerkt wird. Damit kann zumindest der Einfluss des Namens auf die Bewertung ausgeschlossen werden.
Eine Anonymisierung von gegenständlichen Präsenzleistungen (ohne digitale Durchführungsform) ist für Prüferinnen und Prüfer ab dem Wintersemester 2024/25 an der TU Dresden verpflichtend. Die Anonymisierung kann über ein Deckblatt oder die ausschließliche Verwendung von Matrikelnummern erfolgen. Eine digitale Variante wird geprüft und das Ergebnis der Prüfung wird Anfang 2025 dem Senat vorgestellt, um über die weitere Umsetzung zu entscheiden. Die digitale Variante soll die Matrikelnummer als Methode der Anonymisierung ersetzen.
Wir haben diesem Beschluss jedoch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass in den nächsten sechs Monaten eine digitale Lösung erarbeitet wird, die eine vollständige Anonymisierung ermöglicht, ohne zusätzlichen personellen Aufwand zu erfordern.
Wir setzen uns seit Langem dafür ein, Prüfungsstress zu reduzieren und Studierenden an unserer Universität mehr Flexibilität zu ermöglichen. Ein zentrales Ziel: unbegrenzte Prüfungsversuche.
Unbegrenzte Prüfungsversuche gibt es schon an der Universität Bielefeld: hier zeigt sich, dass diese dazu führen, dass als Resultat sogar weniger Prüfungen geschrieben werden: vermutlich, weil sich Studierende weniger Druck machen. Außerdem geben 64,4% derjenigen Studierenden an der TU Dresden, die einen Studienabbruch/-wechsel planen oder vollziehen an, dass unbegrenzte Prüfungsversuche ihnen geholfen hätten.
Allerdings braucht es eine Anpassung des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG), um den sächsischen Hochschulen unbegrenzte Prüfungsversuche zu ermöglichen. Dank eines positiven Senatsbeschlusses haben wir nun einen bedeutenden Schritt nach vorn gemacht. Der Senat der TU Dresden hat mit einer klaren Mehrheit beschlossen, die sächsische Landesregierung offiziell aufzufordern, den Universitäten über eine sogenannte Experimentierklausel mehr Freiraum bei der Gestaltung der Prüfungsversuche zu gewähren. Diese Regelung ermöglicht es, alternative Prüfungsordnungen zur Entlastung von Studierenden sowie Prüfungsämtern zu erproben.
Entscheidung Februar 2023:
Der Senat der TU Dresden spricht sich dafür aus (mehrheitlich mit 13xJa, 2xNein, 2xEnth.), die Begrenzung von Prüfungsversuchen an der TU Dresden kritisch zu diskutieren und eigene Regelungen zu entwickeln. Der Senat fordert die sächsische Landesregierung dazu auf, dies z. B. durch eine Experimentierklausel zu ermöglichen und entsprechende Änderungen im Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) vorzunehmen.
Das Sächsische Hochschulgesetz ermöglicht jetzt der Uni ein Reformmodell auszuprobieren:
(3) Zur Erprobung von Reformmodellen können nach § 14 Absatz 4 besondere Studien- und Prüfungsordnungen erlassen werden, die neben bestehende Ordnungen treten. Sie können in einer Ordnung erlassen werden und in besonders gelagerten Fällen von § 35, § 36 Absatz 3 Satz 2 bis 6 und Absatz 4 Satz 2 bis 4 sowie § 37 abweichen. Der Senat soll die Erprobung von Reformmodellen nach einer in den besonderen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Frist begutachten.
Aktueller Stand der Planungen: Eine Arbeitsgruppe der Senatskommission Lehre entwickelt momentan das Grundgerüst eines solchen Reformmodells. Die bisherige Diskussion führte bereits zu folgenden Überlegungen:
Hier wollen wir im nächsten Jahr anknüpfen. Du siehst: wir finden nicht einfach nur den Titel „Senator*in“ geil und hauen irgendwelche quatschigen Forderungen im Wahlkampf raus, nur um dann aber das Jahr über nix zu machen. Im Gegenteil: wir sind engagiert dabei, unsere Forderungen liegen im Wirkrahmen der Universität und wir sind noch längst nicht fertig.
Bei der Exzellenzstrategie geht es vor allem um Forschung — für die Lehre bleibt wenig übrig. Gute Lehre braucht gute Systeme: Evaluationen müssen ernst genommen werden und das Qualitätsmanagement muss zu Verbesserung führen! Professor:innen sollen an pädagogischen Weiterbildungen teilnehmen, wenn sie das brauchen.
E-Learning & Digitalisierung der Lehre
Neue Medien sind eine Chance zur Verbesserung. Es gibt viele gute Ansätze: Dozierende stellen Videoaufzeichnungen ins Netz, bieten Self-Assessments zur Ermittlung des Lernstandes an oder bieten Raum zum Chatten mit Dozierenden und Studierenden an. Diese Angebote müssen ausgebaut werden. Lehrende brauchen bessere Unterstützung bei der Einführung neuer Lehrmethoden. Der Erfahrungsaustausch zwischen Studierenden und Dozierenden kann helfen.
Digitale Infrastruktur
Gute Studienorganisation braucht gute digitale Dienste. Veraltete Webanwendungen müssen modernisiert, benutzer:innenfreundlich und Handy-tauglich werden. Der Wildwuchs an Programmen soll vereinheitlicht werden. Von gut funktionierenden Plattformen kann auch die Verwaltung profitieren: sei es Prüfungsamt oder Raumplanung. Dazu zählt auch der vergessene Campus-Navigator.
Prüfungstermine sollen schon frühzeitig bekannt werden. Kurzfristige Prüfungsabmeldungen müssen möglich sein. Die Pflicht zur Symptomabgabe bei Krankheit soll wegfallen. Prüfungen sollen standardmäßig anonymisiert werden. Es soll unbegrenzte Prüfungsversuche geben, um den Stress bei Prüfungen zu reduzieren!
Unsere Campusse könnten so schön sein: erfrischende Lernräume im Grünen, Bänke im Schatten der Bäume mit Strom & WLAN, Mensen den ganzen Tag geöffnet. Studierende sollen sich hier treffen können und aufhalten wollen. Campusräume sollen leichter für gemeinnützige Intiativen und Hochschulgruppen zugängig sein. In der neuen Mensa soll wieder die Bierstube entstehen und im Projekthaus Zukunft ein Café. Der Masterplan Campusgestaltung muss umgesetzt werden. So könnten wir gemeinsam den Campus beleben.
Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) befähigt zu zukunftsfähigem Denken und Handeln. Das bedeutet, komplexe Zusammenhänge zu verstehen, selbstständig bewerten zu können und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Diese Kompetenzen brauchen wir in einer Welt, die schon heute von vielfältigen Krisen geplagt ist und sich verändern muss. Weil die TU Dresden Entscheidungsträger:innen von morgen ausbildet, müssen heute in allen Studiengängen BNE-Kompetenzen gelernt werden.
Schon lange setzen sich Studierende für eine nachhaltige Entwicklung der TU Dresden ein, die in die Gesellschaft strahlt. Wissenschaftsinstitutionen stehen in besonderer Verantwortung. Das soll auch die Grundordnung klarstellen. Es braucht Wissenschaftskommunikation und Austauschräume. Hochschulmitglieder sollen ihre Wirkhebel erkennen und nutzen, um sich gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung zu engagieren. Die Nachhaltigkeitsstrategie muss ambitioniert umgesetzt werden, um das Ziel der Treibhausgasneutralität 2035 zu erreichen. Das Leitbild Klimagerechtigkeit verlangt, die soziale Dimension zu bedenken, dem Globalen Süden zuzuhören und neokoloniale Strukturen abzubauen.
Die Wissenschaft lebt von freier Diskussionskultur. Demokratische Mitbestimmung, an der TU Dresden und anderswo, ist ein hohes Gut und muss verteidigt werden. Daher verdienen demokratiefeindliche Bewegungen wie die #noAfD keinen Platz am Campus. Die TU Dresden muss sich mindestens deshalb einbringen, um die Voraussetzungen zu erhalten, die ihr Funktionieren als Wissenschaftsinstitution überhaupt erst ermöglichen!
Leider ist die Wahlbeteiligung bei Studierenden oft gering. Online-Wahlen sind hier aber keine gute Lösung. An den Hochschulen, bei denen Online-Wahlen für Studierende eingeführt wurden, stieg die Wahlbeteiligung höchstens kurzfristig und fiel danach umso stärker. Es ist wichtig, dass Studierende an Wahlständen ihrem Fachschaftsrat begegnen können. Wer nicht vor Ort wählen kann, kann ja weiterhin Briefwahl beantragen.
Online-Wahlen sind nicht rechtssicher und verletzen zudem die Wahlgrundsätze. Sie sind nicht geheim, denn eine Wahlsoftware müsste erst die Wahlberechtigung prüfen. Wähler*innen können nicht nachvollziehen, dass der Wahlvorgang dann geheim bleibt. Online-Wahlen verletzen auch den Wahlgrundsatz öffentlich
, denn technische Systeme können den Prozess von Stimmabgabe bis Ergebnis nicht öffentlich nachvollziehbar machen: in den Computer lässt sich nicht ohne weiteres reinschauen
. Zudem ist die Software, die an der TU Dresden voraussichtlich eingesetzt würde, nicht einmal Open Source — sie ist wie eine schwarze Box.
Wir setzen uns dafür ein, dass Wahlen angemessene Räume erhalten. Beim Überqueren des Campus können Studierende so auch spontan durch die Wahlstände ans Wählen erinnert werden. Wir bitten die Fachschaftsräte, dass sie auch auf die weiteren zur Wahl stehenden Gremien aufmerksam machen. Wir sind außerdem all den Engagierten dankbar, die die Durchführung der Präsenz-Wahlen ermöglichen. Melde Du Dich auch gern bei deinem Fachschaftsrat, um dabei zu helfen.
Die Vielfalt der Fächer und Personen an der TU Dresden ist ihre Stärke und muss stark bleiben. Diskriminierung jeglicher Art verurteilen wir. Alle Akteur:innen an der TU Dresden fordern wir auf, die Werte einer offenen und pluralen Gesellschaft hochzuhalten und jeder Form von Diskriminierung zu entgegnen. Wir möchten voranbringen, dass die TU Dresden öffentlich als Verfechterin einer progressiv-toleranten Gesellschaft wahrgenommen wird. Menschenfeindlichkeit, rechtsextreme Verschwörungsmythen und Ideologien, wie sie z.B. von #noPEGIDA verbreitet werden, verdienen keinen Platz.
Es gibt viele Möglichkeiten für Studierende mit chronischen Erkrankungen, in Teilzeit oder mit Kind erfolgreich zum Abschluss zu kommen. So werden in diesen Fällen oft Nachteilsausgleiche, alternative Prüfungsformen oder Beratungen angeboten. Diese Angebote müssen zuverlässig geboten werden und auch auf Menschen mit psychischen Störungen erweitert werden, sodass Diskriminierung aufgrund der Lebensumstände vermieden wird. Um auf persönliche Lebensumstände Rücksicht zu nehmen, soll es auch keine Anwesenheits- oder Präsenzpflichten geben.
Die TU Dresden muss in ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit Menschen mit körperlicher Behinderung und neurodivergente Personen mitdenken. Für uns gehört dazu, dass alle Räume für Studierende barrierefrei zu gestalten sind und zugängliche Ruheräume ohne Zweckentfremdung eingerichtet werden sollen.
Finanzielle Belastung von Studierenden mildern
Studiere sind oft armutsgefährdet — Studieren soll aber nicht am Geld scheitern. Es ist ein Missstand, dass BAföG oft nicht zum Leben reicht, Betragserhöhungen selbst hinter der Inflation zurückbleiben und BAföG für viele bedürftige Studierende nicht zugänglich ist. Die finanziell prekäre Situation von vielen Studierenden muss berücksichtigt werden.
Studierende brauchen bessere Arbeitsbedingungen: dazu gehören planbare Vertragslaufzeiten und angemessene Bezahlung für studentische Beschäftigte. Die TU Dresden darf die Abweichung von gesetzlichen und tarifrechtlichen Mindeststandards nicht als Regelfall handhaben!
Internationale Studierende, die nach Dresden kommen
Internationale Studierende sollen hier bessere Unterstützung bekommen. Mehr englischsprachige Lehrveranstaltungen, Übersetzungen, Vorlesungsaufzeichnungen auf Video, spezielle Konsultationen. Es ist wichtig, diese Unterstützung stärker zu fördern. Hier kann Erfahrungsaustausch zwischen Studierenden und Dozierenden helfen.
Deutsche Studierende, die ins Ausland gehen
Ein Semester oder Praktikum im Ausland bereichert. Programme dafür brauchen Sicherheit und finanzielle Unterstützung. Deshalb setzen wir uns breitere Akzeptanz von Erasmus+ ein.